GEG - leicht für Hausbauende und -besitzer:innen erklärt
Gebäudeenergiegesetz 2024
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 der Bundesregierung zielt darauf ab, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen, indem es die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen ab Mitte 2028 verbindlich macht. Dieses Gesetz, das für Neubauten sowie bestehende Gebäude mit großzügigen Übergangsfristen gilt, soll die Abkehr von fossilen Brennstoffen vorantreiben und Deutschland auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2045 führen.
Es bietet zudem umfassende staatliche Förderungen für den Heizungstausch und legt einen starken Fokus auf die kommunale Wärmeplanung, um Bürgern und Unternehmen Orientierung bei der Wahl klimafreundlicher Heiztechnologien zu geben. Mehr erfahren über die anerkannten Heizungssysteme auf der Seite GEG – Heizungssysteme.
01.01.2024
Bei freiwilliger Neuanschaffung einer Heizungsanlage, die fossile Energieträger nutzt, wie Gas oder Heizöl, wird es zur Auflage, dass vor dem Kauf eine Beratung durch einen Experten erfolgt. VORSICHT: Es müssen die Umstellungen auf Anteile an erneuerbarer Energien eingehalten werden (2029, 2035 und 2040)!
Betrifft: Hausbesitzende, Bestand, Heizungstausch
Muss eine Heizung ausgetauscht werden, da sie nicht mehr zu reparieren ist, so kann weiterhin eine Heizöl- oder Gas-Heizung eingebaut werden, sofern es die einzige Übergangslösung darstellt. Sie darf bis zu 5 Jahre betrieben werden.
Betrifft: Hausbesitzende, Bestand, Heizungstausch
Im Neubau wird der Einbau einer nach GEG anerkannten Heizungsanlage mit mind. 65% Nutzung erneuerbarer Energien von jetzt an zur Pflicht. Welche Systeme dazu gehören, finden Sie unter GEG Heizungssysteme.
Betrifft: Neubau
In Gebieten, in denen bereits ein Wärmeplan ein Wasserstoffnetz oder ein Fernwärmeerwartungsgebiet ausweist, ist ein Heizsystem aus dem Bereich erneuerbare Energie einzubauen, wie im GEG ausgewiesen..
Betrifft: Neubau, Bestand, Ersteinbau, Heizungstausch
Gilt für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern: Alle neu eingebauten Heizanlagen müssen die EE65-Anforderungen erfüllen.(EE65: 65% Erneuerbare Energien)
Betrifft: Neubau, Bestand, Heizungstausch, Ersteinbau
Gilt für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern: Gasheizungen, die auf Wasserstoff umgestellt werden können, dürfen nur eingebaut werden, sofern ein Fahrplan zum Umbau des Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt.
Betrifft: Gasheizungen, Neubau, Bestand, Heizungstausch, Ersteinbau
01.07.2026
01.07.2028
Gilt für Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern: Alle neu eingebauten Heizanlagen müssen die EE65-Anforderungen erfüllen.(EE65: 65% Erneuerbare Energien)
Betrifft: Neubau, Bestand, Heizungstausch, Ersteinbau
Gilt für Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern: Gilt für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern: Alle neu eingebauten Heizanlagen müssen die EE65-Anforderungen erfüllen.(EE65: 65% Erneuerbare Energien)
Betrifft: Gasheizungen, Neubau, Bestand, Heizungstausch, Ersteinbau
Ab jetzt müssen Heizungsanlagen, die ab 01.01.2024 eingebaut wurden zu 15% erneuerbare Energien nutzen
Betrifft: Heizungstausch ab 01.01.2024
01.01.2029
01.01.2035
Ab jetzt müssen Heizungsanlagen, die ab 01.01.2024 eingebaut wurden zu 30% erneuerbare Energien nutzen
Betrifft: Heizungstausch ab 01.01.2024
Ab jetzt müssen Heizungsanlagen, die ab 01.01.2024 eingebaut wurden zu 60% erneuerbare Energien nutzen
Betrifft: Heizungstausch ab 01.01.2024
01.01.2040
31.12.2044
Die letzten Heizungsanlagen mit fossilen Energieträgern im Bestand von vor 2024 müssen nun ausgetauscht werden.
Betrifft: Heizungeinbau vor 01.01.2024
Die Angaben auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert. Da sich aktuell jedoch recht kurzfristig ständig Regelungen und Vorgaben ändern können, übernehmen wir keine Garantie auf die gezeigten Inhalte. Stand der Veröffentlichung: 08.04.2024