Wer, wann, wie??
Vorgaben und Fristen aus dem GEG 2024 zusammengefasst
Beratung vereinbaren

GEG - leicht für Hausbauende und -besitzer:innen erklärt

Gebäudeenergiegesetz 2024

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 der Bundesregierung zielt darauf ab, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen, indem es die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen ab Mitte 2028 verbindlich macht. Dieses Gesetz, das für Neubauten sowie bestehende Gebäude mit großzügigen Übergangsfristen gilt, soll die Abkehr von fossilen Brennstoffen vorantreiben und Deutschland auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2045 führen.

Es bietet zudem umfassende staatliche Förderungen für den Heizungstausch und legt einen starken Fokus auf die kommunale Wärmeplanung, um Bürgern und Unternehmen Orientierung bei der Wahl klimafreundlicher Heiztechnologien zu geben. Mehr erfahren über die anerkannten Heizungssysteme auf der Seite GEG – Heizungssysteme.

01.01.2024

Bei freiwilliger Neuanschaffung einer Heizungsanlage, die fossile Energieträger nutzt, wie Gas oder Heizöl, wird es zur Auflage, dass vor dem Kauf eine Beratung durch einen Experten erfolgt. VORSICHT: Es müssen die Umstellungen auf Anteile an erneuerbarer Energien eingehalten werden (2029, 2035 und 2040)!  

Betrifft: Hausbesitzende, Bestand, Heizungstausch

Muss eine Heizung ausgetauscht werden, da sie nicht mehr zu reparieren ist, so kann weiterhin eine Heizöl- oder Gas-Heizung eingebaut werden, sofern es die einzige Übergangslösung darstellt. Sie darf bis zu 5 Jahre betrieben werden.

Betrifft: Hausbesitzende, Bestand, Heizungstausch

Im Neubau wird der Einbau einer nach GEG anerkannten Heizungsanlage mit mind. 65% Nutzung erneuerbarer Energien von jetzt an zur Pflicht. Welche Systeme dazu gehören, finden Sie unter GEG Heizungssysteme

Betrifft: Neubau

In Gebieten, in denen bereits ein Wärmeplan ein Wasserstoffnetz oder ein Fernwärmeerwartungsgebiet ausweist, ist ein Heizsystem aus dem Bereich erneuerbare Energie einzubauen, wie im GEG ausgewiesen.. 

Betrifft: Neubau, Bestand, Ersteinbau, Heizungstausch

Gilt für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern:  Alle neu eingebauten Heizanlagen müssen die EE65-Anforderungen erfüllen.(EE65: 65% Erneuerbare Energien) 

Betrifft: Neubau, Bestand, Heizungstausch, Ersteinbau

Gilt für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern:  Gasheizungen, die auf Wasserstoff umgestellt werden können, dürfen nur eingebaut werden, sofern ein Fahrplan zum Umbau des Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt.

Betrifft: Gasheizungen, Neubau, Bestand, Heizungstausch, Ersteinbau

01.07.2026

01.07.2028

Gilt für Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern:  Alle neu eingebauten Heizanlagen müssen die EE65-Anforderungen erfüllen.(EE65: 65% Erneuerbare Energien) 

Betrifft: Neubau, Bestand, Heizungstausch, Ersteinbau

Gilt für Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern:  Gilt für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern:  Alle neu eingebauten Heizanlagen müssen die EE65-Anforderungen erfüllen.(EE65: 65% Erneuerbare Energien) 

Betrifft: Gasheizungen, Neubau, Bestand, Heizungstausch, Ersteinbau

Ab jetzt müssen Heizungsanlagen, die ab 01.01.2024 eingebaut wurden zu 15% erneuerbare Energien nutzen

Betrifft: Heizungstausch ab 01.01.2024

01.01.2029

01.01.2035

Ab jetzt müssen Heizungsanlagen, die ab 01.01.2024 eingebaut wurden zu 30% erneuerbare Energien nutzen

Betrifft: Heizungstausch ab 01.01.2024

Ab jetzt müssen Heizungsanlagen, die ab 01.01.2024 eingebaut wurden zu 60% erneuerbare Energien nutzen

Betrifft: Heizungstausch ab 01.01.2024

01.01.2040

31.12.2044

Die letzten Heizungsanlagen mit fossilen Energieträgern im Bestand von vor 2024 müssen nun ausgetauscht werden. 

 Betrifft: Heizungeinbau vor 01.01.2024

Die aufgeführten Vorgaben und Fristen sind noch durch Härtefallregelungen und besondere Ausgangssituationen (wie beispielsweise bei gasbetriebenen Etagenheizungen) zu ergänzen. Für die bessere Übersicht finden Sie hier die relevanten Infos für das Gros der Heizungsanlagenbesitzenden. Bei Fragen zu besonderen Fällen oder dem Wunsch nach einer Beratung, melden Sie sich gerne bei uns unter Kontakt.

Die Angaben auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert. Da sich aktuell jedoch recht kurzfristig ständig Regelungen und Vorgaben ändern können, übernehmen wir keine Garantie auf die gezeigten Inhalte. Stand der Veröffentlichung: 08.04.2024